Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Center for International Studies in Social Policy and Social Services

Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Center for International Studies in Social Policy and Social Services (Zentrum für Internationale Studien zur Sozialpolitik und Sozialen Dienstleistungen) des Fachbereichs Erziehungswissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal vom 08.April 2002

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 29 Abs. 5 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) hat die Bergische Universität Wuppertal die nachstehende Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Center for International Studies in Social Policy and Social Services des Fachbereichs Erziehungswissenschaften erlassen.

§ 1 Rechtsstellung

Das Center for International Studies in Social Policy and Social Services, (im folgenden „Center“) (Zentrum für internationale Studien zur Sozialpolitik und Sozialen Dienstleistungen) ist eine interdisziplinäre wissenschaftliche Forschungseinrichtung unter Verantwortung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal.

§ 2 Aufgaben

Die Aufgaben des Center sind:

  1. Internationale, komparative und interdisziplinäre Forschung im Sozial- und Bildungsbereich

    1. zu Gesellschaftspolitik und Sozialpolitik
    2. zu sozialen Diensten und Dienstleistungen
    3. zur Politik der Lebenslagen und Lebensalter
    4. zur Soziologie der Bildung, der Erziehung, des Aufwachsens und des Lernens
  1. Die Förderung von internationalen und interdisziplinären wissenschaftlichen Netzwerken sowie die Durchführung von Symposien zur internationalen Forschung im Sozial- und Bildungsbereich

  1. Auseinandersetzung mit Grundfragen der gesellschaftlichen, institutionellen, organisationellen und professionellen Entwicklungen im Sozial- und Bildungsbereich

  1. Evaluation, Implementation und wissenschaftliche Begleitung von innovativen Konzepten in den Sozialen Diensten und Bildungseinrichtung

  1. Kooperation mit und Unterstützung der an der Arbeit des Center interessierten gesellschaftlichen, staatlichen, kommunalen und wirtschaftlichen Institutionen.

§ 3 Mitglieder

  1. Mitglieder des Center sind:

    - Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs Erziehungswissen-schaften der Bergischen Universität, die am Center tätig sind, alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Center tätig sind, sowie die an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschriebenen Studierenden, die am Center als studentische Hilfskraft tätig sind.
  1. Mitglieder des Center können ferner werden:

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die im Bereich der internationalen Forschung zur Sozialpolitik und Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1) arbeiten.

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von anderen Fachbereichen und Einrichtungen der Bergischen Universität, sofern sie am Center partizipieren.

– Studierende, die an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind

  1. Der Vorstand bestätigt die Mitgliedschaft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der studentischen Hilfskräfte nach Absatz 1. Mitglieder nach Absatz 2 und kooptierte Mitglieder nach Absatz 3 werden durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes aufgenommen.

§ 4 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus den am Center tätigen Mitgliedern der Gruppe der Professorinnen und Professoren. Die nicht im Vorstand vertretenen universitären Gruppen entsenden je eine Vertreterin oder einen Vertreter zur beratenden Mitwirkung. Diese beratenden Vertreterinnen und Vertreter werden von den Mitgliedern des Center nach Gruppen getrennt und nur von ihren jeweiligen Gruppenmitgliedern für jeweils zwei Jahre gewählt.

  1. Der Vorstand leitet das Center. Die Zuständigkeit der Fachbereichsgremien und der Arbeitsgruppen bleiben unberührt.

  1. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Geschäftsführende Leitung und benennt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Geschäftsführenden Leitung gehören eine Professorin oder ein Professor als geschäftsführende Leiterin/ als geschäftsführender Leiter, ihre/seine Stellvertreterin oder sein/ihr Stellvertreter sowie mit beratender Stimme eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, eine oder ein Studierender an. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.

  1. Die Geschäftsführende Leitung vertritt das Zentrum innerhalb und außerhalb des Fachbereichs. Sie führt die Geschäfte und ist den Mitgliedern des Vorstands, der Mitgliederversammlung sowie dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaften gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

  2. Bis zur Konstitutierung des Vorstandes wird das Center von den Professuren für Sozialpädagogik und Soziologie mit besonderer Berücksichtigung von Familie, Jugend und Erziehung des Fachbereichs Erziehungswissenschaften geleitet. Sie bestätigen einmalig die Mitgliedschaft der am Center tätigen Professoren und leiten die Wahlen zum Vorstand für die Mitglieder der universitären Gruppen, die dem Vorstand zur beratenden Mitwirkung (§ 4 Abs. 1) angehören.

§ 5 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Center. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.

  1. Die Mitgliederversammlung wird von der Geschäftsführenden Leitung mindestens einmal jährlich, außerdem auf Beschluß des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Center einberufen.

  1. Die Mitgliederversammlung kann alle grundsätzlichen, den Aufgabenbereich des Center und die Geschäftsführung betreffenden Fragen erörtern und Empfehlungen an den Vorstand aussprechen.

§ 6 Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung

Änderungen dieser Verwaltungs- und Benutzungsordnung werden von dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaften beschlossen. Der Vorstand des Center hat ein Vorschlagsrecht.

§ 7 Inkrafttreten

Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal – Amtliche Mitteilungen – in Kraft.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Erziehungswissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal vom 22. 01. 2002

Wuppertal, den 08.April 2002

Der Rektor

Der Bergischen Universität Wuppertal

Universitätsprofessor Dr. Volker Ronge

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