Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Zugangsvoraussetzung ist ein Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife oder eine Zulassung aufgrund des Zugangs mit beruflicher Qualifikation oder sonstige vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Zeugnisse für einen Hochschulzugang. Die Vergabe von Studienplätzen kann mit einer Zulassungsbeschränkung geregelt werden. Formulare für das Online-Bewerbungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Universitäts-Websiten der Zentralen Studienberatung (ZSB).

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