Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste.

Sollten Ihre Fragen noch nicht beantwortet sein, wenden Sie sich gerne an unsere Studiengangsleitung oder Fachstudienberatung.

Berufliche Perspektiven

Mit Abschluss des Studienganges wird der akademische Grad „Master of Arts“ (abgekürzt: M.A.) vergeben. Die Abschlussbezeichnung des Studiengangs lautet: „M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste“.

Durch die systemische Vertiefung sozialpädagogischer und sozialwissenschaftlicher Kenntnisse sowie der Vermittlung konzeptioneller und analytischer Kompetenzen sind Sie qualifiziert für professionelle, planerische und konzeptionelle Tätigkeiten in Feldern Sozialer Arbeit als sozialpädagogische Fachkraft sowie als Leitungskraft. Zudem bietet der Masterstudiengang ebenso eine grundlegende Qualifikation für wissenschaftliche Tätigkeiten bzw. eine Promotion.

Das Studium qualifiziert Sie für Tätigkeiten in diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit, wie beispielsweise in Behörden, Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, Selbsthilfeorganisationen, Schulen und Wissenschaft (universitäre, hochschulische und außeruniversitäre Forschungsinstitute). Absolvent*innen des M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste sind in vielfältigen Berufsfeldern in relevanten Positionen tätig: z. B. in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, der Schulsozialarbeit, der stationären Heimerziehung, in Sozialbehörden, Universitäten und Hochschulen.

Der Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste stellt ein grundlegendes Studium der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik dar und qualifiziert Absolvent*innen somit als sozialpädagogische/sozialarbeiterische Fachkraft nach dem Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe. Der Studiengang wird von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe als einschlägig betrachtet. Absolvent*innen erlangen ein fundiertes Grundlagenwissen für vielfältige Aufgabenbereiche und Handlungsfelder.

Durch die Vermittlung analytischer Kompetenzen und wissenschaftlich fundierter Kenntnisse wird den Studierenden ein systematischer Blick auf Soziale Arbeit/Sozialpädagogik ermöglicht. Das Studium bietet damit ein zeitgemäßes akademisches Ausbildungsprofil und trägt zudem den gewandelten Bedingungen der professionellen Auseinandersetzung mit Kindheit und Jugend in sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Kontexten Rechnung. Aus der Kombination dieser Elemente bietet der Studiengang eine fundierte Grundlage für leitende Tätigkeiten in diversen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit.

Durch seine Forschungsorientierung bietet der Masterstudiengang ebenso eine grundlegende Qualifikation für eine wissenschaftliche Tä­tigkeit in universitären, hochschulischen und außeruniversitären For­schungsinstituten. Er bereitet auf forschende Tätigkeiten vor, indem seine Absolvent*innen zur aktiven Beteiligung am wissenschaftli­chen Diskurs befähigt werden und gleichzeitig eine entsprechende Qualifikation für eine Promotion erhalten. Bei Fragen zum Thema Promotion richten Sie sich gerne an unsere Studiengangsleitung/Fachstudienberatung und/oder an das Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS).

Aufgrund der Neuordnung der Psychotherapieausbildung besteht lediglich eine eingeschränkte Möglichkeit zur Aufnahme der Ausbildung nach altem Recht. Ausschlaggebend ist hierbei, ob der maßgebliche Bachelorstudiengang bzw. Masterstudiengang vor dem 01.09.2020 begonnen bzw. abgeschlossen worden ist.  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie.

Studium

Besondere inhaltliche Schwerpunkte im Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste bilden die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Sozial- und Gesellschaftspolitik im Kontext sozialer Dienste und die Pädagogik der frühen Kindheit. Einen Überblick über die Modulstruktur finden Sie hier.

Notwendige Formulare – wie die Leistungsbescheinigung, die Anmeldung zur Abschlussarbeit oder Unterlagen zur Anrechnung von Prüfungsleistungen – finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes. Formulare nach der Prüfungsordnung 2014 finden Sie hier.

Die Prüfungsordnungen sowie die Modulhandbücher der aktuell laufenden Prüfungsordnungen (2014 und 2020) finden Sie hier.

Das Lehr-Forschungsprojekt ist zentraler Teil der curricularen Struktur des Master-Studiengangs Kindheit, Jugend, Soziale Dienste an der BUW und verbindet Elemente der Lehre mit Elementen realer wissenschaftlicher Forschung. Damit ist das Lehr-Forschungsprojekt auf den Erwerb methodologischer, forschungsmethodischer und forschungspraktischer Kompetenzen ausgelegt. In Kleingruppen entwickeln die Studierenden die Forschungsfragestellungen wie auch das Forschungsdesign, erproben die Datenerhebung-, -auswertung und -interpretation. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Forschungsbericht zusammengestellt. Studierende sollen einen analytisch-empirischen Blick entwickeln sowie eigene Forschungsvorhaben eigenständig umsetzen und darstellen. Hierbei ergibt sich die Möglichkeit zur systematischen Weiterführung im Rahmen der Masterthesis. Gleichzeitig bildet die eigenständige Forschungserfahrung einen soliden Ausgangspunkt hinsichtlich eines Promotionsvorhabens.

Neben den Lehrveranstaltungen werden vielfältige Veranstaltungen und regel­mäßige Beratungssprechstunden angeboten, die den fachlichen und informellen Austausch unter Studierenden sowie zwischen Studierenden und Lehrenden anregen. Dazu zählen Kolloquien, Treffen mit Absolvent*innen, Teilnahme an Tagungen oder gemeinsame Besuche in der hauseigenen Uni-Kneipe.

Erfahrungsgemäß ist ein Teil der Studierendenschaft bereits während des M.A.-Studiums berufstätig oder hat regelmäßige familiäre Ver­pflichtungen. In der Studiengangsorganisation werden diese Aspekte bestmöglich berücksichtigt. Zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und/oder Familie begrenzt sich das Lehrangebot im M.A.-Studi­um möglichst auf drei Tage pro Woche. Gleichzeitig werden einzelne Seminare als Blockveranstaltungen angeboten. Die frühzeitige Bereit­stellung des Lehrangebots ermöglicht zudem eine bessere Planbar­keit des Studiums. Für grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie/Pflege an der BUW steht das Familienbüro zur Verfügung.

Bewerbung

Das Studium des Masterstudiengangs Kindheit, Jugend, Soziale Dienste startet immer zum Wintersemester. Die Bewerbungsfrist beginnt Mitte Mai und endet am 15.07.

Beim Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang (Orts-NC). Aus diesem Grund gibt es einige formale Besonderheiten im Bewerbungsverfahren, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt beachtet werden sollten:

Die Bewerbung erfolgt in zwei parallelen Schritten: a) sowohl beim Studierendensekretariat der Bergischen Universität Wuppertel, b) als auch beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste, Prof. Dr. Andreas Schaarschuch.

Hier finden Sie eine zusammenfassende Übersicht, die zeigt, welche Schritte Sie im Rahmen einer Bewerbung einhalten müssen.

Mindestens sechssemestriger Bachelorabschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS mit erziehungs- oder sozialwissenschaftlichen Studienanteilen im Umfang von mindestens 36 ECTS einschließlich erziehungs- oder sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 10 ECTS mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn ein Studiengang studiert wurde, der aus zwei Teilstudiengängen (sog. kombinatorische oder Zwei-Fach Bachelorstudiengänge oder Magisterstudiengänge mit zwei oder mehreren Fächern) besteht. In diesem Fall müssen im Zugang eröffnenden erziehungs- oder sozialwissenschaftlichen Teilstudiengang mindestens 86 ECTS nachgewiesen werden, davon mindestens 36 ECTS einschlägige erziehungs- oder sozialwissenschaftliche Studienanteile einschließlich erziehungs- oder sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 10 ECTS. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Bewerbung innerhalb der durch die von der Bergischen Universität festgesetzten Be­werbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15.07. eines Jahres (Poststempel) ist auch möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis aus einem vorausgegangenen Studiengang vorgelegt und noch nicht alle erforderlichen 180 ECTS nachgewiesen werden können. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind 150 ECTS in einem Zugang eröffnenden erziehungs- oder sozialwissenschaftlichen (Hauptfach-)Studiengang nachzuweisen, im Fall eines Teilstudiengangs (kombinatorischer Bachelor) mindestens 64 ECTS.
Das Zeugnis des Bachelorstudienganges ist spätestens zur Einschreibung vorzulegen. Ersatzweise kann auch eine Leistungsübersicht/transcript of records, die die erforderlichen 180 ECTS ausweist, bis zum 31.10. eines Jahres im Studierendensekretariat vorgelegt werden; in diesem Falle ist das Abschlusszeugnis bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemester nachzureichen.

 

Beratung

Bei Fragen oder zu allgemeinen Beratung stehen Ihnen der Studiengangsleiter und Prüfungsausschussvorsitzende, Prof. Dr. Andreas Schaarschuch, sowie die Fachstudienberatung, Isabell Gruna und Charis Hengstenberg, zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier.

Sie können die Lehrenden am besten per E-Mail erreichen oder indem Sie die Sprechstunden aufsuchen. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten der hauptamtlich Lehrenden finden Sie auf unserer Homepage.

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