Institut für Erziehungswissenschaft

M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

Herzlich Willkommen

Wir begrüßen Sie auf der Homepage des Masterstudiengangs Kindheit, Jugend, Soziale Dienste an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Bergischen Universität Wuppertal.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Studiengang – zu Profil, Aufbau und Struktur, zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren, zu Studienberatung und zum Lehrangebot.

Online-Informationsveranstaltung zum Masterstudiengang am 30.06.2025

Sie interessieren sich für den Masterstudiengang „M.A. Kindheit, Jugend, Soziale Dienste“ an der Bergischen Universität Wuppertal? Dann laden wir Sie herzlich zu unserer Online-Informationsveranstaltung ein!

Termin: 22. Juni 2026, um 18:00Uhr (Dauer: ca. 60 Minuten)
Ort: Online via Zoom: https://uni-wuppertal.zoom-x.de/j/96845760099?pwd=YUpKLzBobzYxY0xEU2VIWGNBcThZUT09

Erfahren Sie mehr über die Inhalte, Ziele und Perspektiven des Studiengangs und stellen Sie Ihre Fragen rund um Bewerbung, Studienverlauf und Voraussetzungen. Die Studiengangkoordination steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hinweise zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2026/2027

Generelle und detaillierte Informationen für das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste finden Sie unter Bewerbung. Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bewerbungsverfahren sorgfältig durch.

Termine und Fristen:

Das Bewerbungsportal der Bergischen Universität Wuppertal, auf dem Sie sich in jedem Fall online bewerben müssen, wird ab 18.05.2026 freigeschaltet. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie sich beim Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste ab diesem Datum bewerben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung hier gleichfalls zwingend erforderlich ist. Letztmöglicher Eingang der Bewerbungsunterlagen sowohl im Online-Verfahren als auch beim Prüfungsausschuss ist der 15.07.2026. Es gilt das Datum des Poststempels. Bitte tragen Sie Sorge dafür, die Unterlagen rechtzeitig zu versenden.

Noch fehlende Nachweise wie das Zeugnis oder über den Erwerb von 180 Leistungspunkten in einem vorgängigem Bachelorstudium müssen bis zum 15.10.2026  beim Studierendensekretariat vorgelegt werden. Das Abschlusszeugnis des vorangegangenen Bachelorstudiums muss spätestens zum Ende der Rückmeldefrist für das Sommersemester 2026 beim Studierendensekretariat vorliegen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Fachstudienberatung.

Wichtige Information zur Wiedereinführung des mündlichen Kolloquiums

Das mündliche Kolloquium wird mit Wirkung zum 01.04.2026 für alle Masterthesen wiedereingeführt, die ab diesem Zeitpunkt angemeldet werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in diesem Informationsschreiben des Fachprüfungsausschusses. 

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