Kolloquium: Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufs- und Weiterbildung WS23/24
Kolloquium: Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufs- und Weiterbildung WS23/24
Liebe Studieninteressierte,
wir freuen uns sehr, dass unser Studiengang Ihre Aufmerksamkeit geweckt hat. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie sich für den Studiengang bewerben und einschreiben können. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können sie sich gerne unter der E-Mailadresse beratungmaebg[at]uni-wuppertal.de bei uns melden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
1. Bewerbungsphase: 30.04.-08.07.2023
2. Bewerbungsphase: 01.08.-15.09.2023
Bitte beachten Sie die Fristen zur Einschreibung in den MA EBG beim Studierendensekretariat:
15.10.23 für externe Studierende und
31.10.23 für Studierende, die bereits an der BUW eingeschrieben sind
Bitte beachten Sie, dass es sich in jeder Bewerbungsphase um ein zweistufiges Verfahren handelt:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir, Ihre Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen. Bewerber:innen der ersten Phase erhalten den Bescheid über den Zugang zum Masterstudiengang vor dem 01.08.23.
Hinweis: Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsabschluss beachten bitte die gesonderten Hinweise und Fristen auf der Homepage des Internationalen Studierendendensekretariats.
180 LP durch einen Bachelor- oder einen vergleichbaren Abschluss aus den Bereichen Erziehungswissenschaft oder Sozial- bzw. Kulturwissenschaften (eine vorläufige Aufnahme bei 150 LP ist auch möglich, allerdings wird ausdrücklich davon abgeraten parallel zum ersten Master-Semester noch Leistungen des Bachelorstudiums zu erbringen!).
Davon wurden mindestens 60 LP in Erziehungswissenschaft studiert (Bewerber/innen mit einem sozial- oder kulturwissenschaftlichen Abschluss können auf Antrag den erziehungswissenschaftlichen Anteil nachholen).
Bachelor-Abschlussnote von 2,5 (bzw. ECTS-Note „B“ für ausländische BA-Studiengänge) oder besser.
Das Bewerbungsverfahren für das WiSe 2023/24 beginnt am 30.04.2023.
Eine Bewerbung zum Sommersemester ist nicht möglich.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie immer zuerst einen Antrag zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen beim Prüfungsausschuss der Fakultät stellen müssen.
Mit dem entsprechenden Bescheid des Prüfungsausschusses können Sie sich dann immatrikulieren. Zuvor können Sie sich bereits beim Studierendensekretariat online zur Immatrikulation anmelden.
Bewerbungsunterlagen, die vor dem 30.04.2023 eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Für alle Abgabefristen zählt der Posteingangsstempel.